Mindestlohngesetz (MiLoG)

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Zur Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) der Bundesrepublik Deutschland vom 16.08.2014 erklären wir Folgendes:

  • VITLAB GMBH verpflichtet sich mit dem Code of Conduct vom Januar 2012 verbindlich zur Einhaltung von Recht und Gesetz und der im Kodex beschriebenen ethischen Geschäftsgrundsätze. Dies schließt selbstverständlich die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein. Mit Bezug auf das Mindestlohngesetz erklären wir:
  • VITLAB GMBH hält die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung des jeweils aktuell geltenden Mindestlohns gemäß § 1 MiLoG, ein.

Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des Zeit- und Prüfungsaufwandes keine Fragebögen zum Mindestlohngesetz ausfüllen können und aus Gründen des gesetzlichen Datenschutzes grundsätzlich keine Auskünfte zu Mitarbeiter bezogenen Daten geben, insoweit hierzu keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Wir bitten deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

 

Für individuelle Verpflichtungs- oder Freistellungserklärungen, die gegebenenfalls über die Vorgaben des MiLoG hinausgehen, gibt es keine rechtliche Grundlage. Rein vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass sich die aus §13 MiLoG i.V.m. §14 AEntG ergebende Auftraggeberhaftung nicht auf Kaufverträge erstreckt.

 

Grossostheim, den 15. Januar 2021
VITLAB GmbH