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Lebensmitteleignung von Kunststoffen

Ob Messbecher, Schaufeln oder Trichter: VITLAB bietet Ihnen eine Reihe von Produkten für den individuellen Einsatz in der Lebensmittelindustrie an.

Die gekennzeichneten Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung bzw. den Verordnungen (EG) Nr.1935/2004 und (EU) Nr.10/2011 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Bei den Prüfungen der Produkte auf Einhaltung der Grenzwerte für die Globalmigration (bzw. der spezifischen Migrationsgrenzwerte) wurden keine Überschreitungen festgestellt. Auch bei den sensorischen Prüfungen waren keine geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen feststellbar. Die Prüfung erfolgte nach Art. 17 und Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in Verbindung mit Anhang V durch ein unabhängiges, akkreditiertes Institut.

Entsprechend der vorliegenden Bescheinigungen sind alle zur Herstellung der Produkte verwendeten Ausgangsstoffe in der Bedarfsgegenstände-Verordnung (Stand: 20.12.2006) bzw. der Verordnung (EG) Nr.10/2011 aufgeführt. Sie stellen somit lebensmittelrechtlich zulässige Ausgangsstoffe dar und dürfen mit den dort angegebenen Beschränkungen bezüglich der Migrationsgrenzwerte und zulässigen Restgehalte im Endprodukt zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen eingesetzt werden.

Die gekennzeichneten Produkte aus SAN sind für den Kontakt mit allen wässrigen, alkohol- und fetthaltigen Lebensmitteln geeignet, sofern eine Kontaktzeit von 24 h und eine Kontakttemperatur von 40 °C nicht überschritten werden.

Die Texte der Richtlinien und Empfehlungen können in der aktuellen Version unter http://eurlex.europa.eu bzw. http://bfr.bund.de heruntergeladen werden.

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